Die Hilfen zur Erziehung

Geplannt sind damit intensive Betreuungs-, Beratungs-, und Hilfeangebote durch professionelle Profis.

Die Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz der Jugendlichen und Kinder. Sie sollen sich zu unabhängigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Fähigkeit wird gestärkt, damit sie ihre tägliche Probleme, Krisen und Konflikte aus eigener Kraft meistern können. Zuketzt sollen die Hilfen zur Erziehung die Bildungschancen der Jugendlichen und Kinder versessern.

Bei jeder Hilfe zur Erziehungen werden die Jugendlichen und Kinder stetig als Persönlichkeit bewertet und ernst genommen. Eltern oder die andere Personen mit einer Vormundschaft für Kinder haben nach Kinder- und Jugendhilfegesetz ein gesetzlich verankertes Recht auf eine oder mehrere Hilfen zur Erziehung. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl von dem Kind gefährdet ist, können Eltern sich an das Jugendamt wenden. Dieses ist obligatorisch zu helfen. Die junge Volljährige können auch selber zum Jugendamt gehen.

Hilfen zur Erziehung sind zwanglos. Keiner ist obligatorisch, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Einige Maßnahmen von dem Jugendamt gehen über die Hilfen der Erziehung hinaus, etwa wenn Jugendliche oder Kinder in Obhut genommen werden. Solche Maßnahmen kommen jedoch nach Gesetz nur dann zu der Anwendung, wenn das Wohl der Jugendlichen und Kinder unmittelbar gefährdet ist.

Es gibt besonders verschiedene Formen von Hilfen zur Erziehung. Das Jugendamt entwarnt in intensiven Gesprächen mit den Eltern und den Jugendlichen und Kindern deren Nachfragwn ab. Dann legen die Beteiligten den Umfang und die Form einer Hilfe fest. Das DRK bietet viele Formen von Hilfen zu der Erziehung an.

Nachdem die Jugendlichen oder Kinder, die Eltern und das Jugendamt zusammen bestimmt haben, welche Hilfen in Frage kommen, suchen das Jugendamt und die Eltern gemeinsam eine Einrichtung oder einen Dienst aus, der die gewünschten Hilfen anbietet, einen Träger. Bei der Wahl von dem Träger haben die Eltern stetig das letzte Wort.

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